Chronologie

Der Reformprozess KirchGemeindePlus verläuft über mehrere Jahre. Auf kantonaler Ebene prägen insbesondere verschiedene Beschlüsse der Kirchensynode den Verlauf. Zur besseren Nachvollziehbarkeit dient diese Chronologie.

Was bisher geschah

November 2010

Die Synode überweist ein Postulat von Kurt Stäheli. Demnach soll der Kirchenrat in einem Bericht darlegen, wie die übergemeindliche Zusammenarbeit gezielt gefördert werden kann. Dadurch könnten Sparmöglichkeiten geschaffen, der Druck zu fusionieren gemindert und die Ressourcen besser genutzt werden, heisst es
im Text.

Juni 2012

Der Kirchenrat stellt den Antrag und Bericht betreffend Stärkung kleiner Kirchgemeinden durch gezielte Förderung der übergemeindlichen Zusammenarbeit (PDF) an die Kirchensynode vor. Dieser Bericht nimmt Bezug auf das Postulat Nr. 419 von Kurt Stäheli, Marthalen, und Mitunterzeichnenden vom November 2010. Enthalten im Bericht ist bereits ein erster grober Zeitplan. Der Prozess KirchGemeindePlus beginnt.

September 2015

In einem Antrag und Bericht betreffend KirchGemeindePlus zuhanden der Synode fasst der Kirchenrat den aktuellen Stand des Reformprozesses zusammen. Spätestens jetzt wird deutlich, dass die Exekutive der Landeskirche weniger, dafür grössere Kirchgemeinden bevorzugt.

November 2015

Die Synode lehnt den Bericht des Kirchenrats zum Stand des Reformprozesses ab und verlangt weitere Abklärungen.

Mai 2016

Der Kirchenrat stellt einen konkretisierten Zusatzbericht vor. Zur Diskussion stellt er auch eine Karte der möglichen Kirchgemeinden; ihre Zahl soll demnach von 174 auf 39 sinken.

An der Medienkonferenz am 26. Mai 2016 erläutert Kirchenratspräsident Michel Mueller  die Motivation für KirchGemeindePlus. Kirchenrat Daniel Reuter erzählt dazu die Vorgeschichte.

  • Mediencommuniqué vom 26. Mai 2016: Die Zukunft jetzt an die Hand nehmen: Der Strukturprozess der Landeskirche wird konkret
  • Pressespiegel zum Prozess KirchGemeindePlus im Mai 2016
Juni 2016

Die Synode diskutiert den Bericht kritisch. Bemängelt werden etwa fehlende theologische Inhalte, weswegen KirchGemeindePlus als reine Struktur- und Verwaltungsreform daherkomme. Auch vor einem allzu grossen Druck auf die Kirchgemeinden wird gewarnt. Zudem zeigt sich die vorberatende Kommission nicht einverstanden damit, dass nur Fusionen vorgesehen seien. Am Ende nimmt die Synode mit 93:2 Stimmen Kenntnis vom Bericht. Sie fügt aber den Antrag der Kommission hinzu, das Vernehmlassungsverfahren auch auf andere «denkbare Organisationsformen», sprich Zusammenarbeitsmodelle, auszuweiten.

Lesen Sie dazu einen Artikel «Die Kirche weiter denken» aus dem notabene.

Juli 2016

Antrag und Bericht des Kirchenrats an die Kirchensynode betreffend KirchGemeindePlus (Synodesitzung vom 5. Juli 2016)

 

Verhaltenes Ja zu «KirchGemeindePlus»

39 Kirchgemeinden statt wie heute 174? Die reformierte Landeskirche gibt einen Reformplan in die Vernehmlassung, der einen Vorschlag skizziert, wie sich Kirchgemeinden zusammenschliessen könnten. Die Kirchensynode stützt den Prozess, sie will aber keinen Zwang ausüben, sondern die Tür offen lassen für alternative Zusammenarbeitsformen.

Der Reformprozess «KirchGemeindePlus», der die Zusammenlegung von Kirchgemeinden anvisiert, läuft seit 2012. Mehrere Zusammenschlüsse haben bereits stattgefunden, jüngst im Wehntal und im Flaachtal. Im letzten November legte der Kirchenrat der Kirchensynode einen Bericht zu «KirchGemeindePlus» vor, in dem die nächste Phase des Prozesses skizziert wurde. Das Kirchenparlament wies den Bericht jedoch zurück und forderte mehr Klarheit. An der Synodeversammlung vom 5. Juli legte der Kirchenrat nun einen Zusatzbericht vor, der die im November aufgeworfenen Fragen beantwortet. Der Zusatzbericht enthält zudem einen Reformplan, der in eine breite Vernehmlassung gegeben und 2017 zusammen mit der Vernehmlassungsauswertung erneut der Kirchensynode vorgelegt werden soll.

Kirchenrat Daniel Reuter betonte vor der Synode, dass der Kirchenrat grundsätzlich an der inhaltlichen Stossrichtung von «KirchGemeindePlus» festhalten will, insbesondere am Ziel des bereits im letzten Bericht formulierten «dritten Weges»: Der Kirchenrat skizziert darin eine Strategie zwischen institutioneller, territorialer Volkskirche auf der einen und engagierter Beteiligungskirche auf der anderen Seite. Vor diesem Hintergrund sollen die Kirchgemeinden mindestens so gross sein, dass sie den gesellschaftlich erwarteten «Service public» in guter Qualität erbringen können. Und sie sollen höchstens so gross sein, dass die Nähe zu den Mitgliedern gewährleistet ist.

Im Reformplan entwirft der Kirchenrat eine mögliche Karte der künftigen reformierten Kirchgemein-den im Kanton. Offen bleiben dabei grössere Schritte über dieses Minimum hinaus sowie Zwischenschritte in Form von Zusammenarbeits-Vereinbarungen und nicht zuletzt auch alternative Zusammenschlusspaarungen, die aus basisdemokratischen Prozessen entstehen. Gemäss Kirchenrat sollen die neuen Strukturen bis 2019 implementiert sein. Er nimmt aber auf die unterschiedlichen Tempi in den Kirchgemeinden Rücksicht und hat deshalb vier Zeitfenster definiert, in denen die Kirchensynode Zusammenschlüsse bewilligt. Das letzte liegt im Jahr 2023.

Weitere Zusammenarbeitsformen gefordert

Die vorberatende Kommission unterstützte an der Synodeversammlung die grundsätzliche Stoss-richtung von «KirchGemeindePlus». Vom Bericht des Kirchenrates wollte die Kommission allerdings nicht zustimmend Kenntnis nehmen, weil gemäss deren Präsident, Urs-Christoph Dieterle, wesentliche Fragen nach wie vor unbeantwortet geblieben seien. Nicht einverstanden war die Kommission insbesondere damit, dass nur Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden in Frage kommen sollen und nicht auch alternative Zusammenarbeitsmodelle wie beispielsweise Verbände. Dieterle betonte, dass die Kirchgemeinden die Kooperationsformen selber bestimmen sollen und deshalb in der an-stehenden Vernehmlassung auch zu alternativen Modellen zu befragen sind.

Geschäftsprüfungskommission, Finanzkommission und die Fraktionen der Kirchensynode wiesen zwar ihrerseits auf offene Fragen und auf die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten des ganzen Pro-zesses hin, zeigten sich aber mehrheitlich von der Notwendigkeit des Reformprojekts überzeugt. Einzig Willi Honegger äusserte im Namen der Evangelisch-kirchlichen Fraktion grundsätzliche Skepsis gegenüber der Priorisierung grösserer Kirchgemeinden und warnte davor, eine jahrhundertealte Struktur ohne fundierte theologische Diskussion aufs Spiel zu setzen. Sein Antrag auf Nicht-eintreten auf die Vorlage fand jedoch keine Mehrheit.

In der Diskussion gingen die Meinungen erwartungsgemäss auseinander und spiegelten teils auch den unterschiedlichen Stand des Prozesses in den Regionen. Rosmarie Egli, Dürnten, appellierte an die Synodalen, die Reformwilligen nun nicht auszubremsen, sondern gegenüber den Kirchgemeinden ein mutiges Zeichen zu setzen. Lukas Maurer, Rüti, betonte, dass «KirchGemeindePlus» in kleinen Kirchgemeinden nicht die Lösung, sondern das Problem sei; kleine Gemeinden sollten daher nicht zum Zusammenschluss gezwungen werden, weder jetzt noch später. Dieser Sichtweise folgte die Kirchensynode und beauftragte den Kirchenrat, weitere denkbare Formen, wie die Zusammenarbeit organisiert werden könnte, in die Vernehmlassung aufzunehmen.

Zu diskutieren gab weiter die Frage, wie sich die künftigen, grösseren Kirchgemeinden intern organisieren sollen. Der Kirchenrat schreibt in seinem Bericht, dass er keine selbständigen Substrukturen will. Hans Martin Aeppli, Oberwinterthur, und Andrea Widmer Graf, Zürich-Wollishofen, wiesen demgegenüber darauf hin, dass die Kompetenzen innerhalb der Kirchgemeinden sorgfältig auszugestalten und auf die Kirchgemeindegrösse abzustimmen seien. Die Kirchensynode beauftragte den Kirchenrat, bis Ende Jahr entsprechende Organisationsmodelle zu konkretisieren.

Am Ende beschloss die Kirchensynode mit grossem Mehr, den Bericht des Kirchenrates und den Reformplan zur Kenntnis zu nehmen, den Bericht aufgrund der noch offenen Fragen, die auch im Rahmen einer noch hängigen Motion zu «KirchGemeindePlus» zu beantworten sind, allerdings nicht zustimmend.

September 2016

Beginn der Vernehmlassung

Die Kirchensynode der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich hat den Kirchenrat am 5. Juli 2016 beauftragt, bei den Kirchgemeinden und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung über den Reformplan, bestehend aus Übersichtskarte, Zeitplan und denkbaren Organisationsformen, durchzuführen. Hinsichtlich der Organisationsformen stehen – wie von der Synode gewünscht – sechs Möglichkeiten für die Zusammenarbeit: Fusion, Anschlussvertrag, Interkommunale Anstalt, Kirchgemeindeverband, Juristische Person des Privatrechts oder Zusammenarbeitsvertrag.

Kirchenpflegekonferenz vom 24. September 2016: Hier finden Sie das Eingangsreferat vom Kirchenratspräsidenten Michel Müller

November 2016

Aufbruchsstimmung: Der Reformprozess KirchGemeindePlus geht in eine nächste Phase

Die Kirchensynode hat im Sommer 2016 dem Bericht des Kirchenrats zugestimmt. Nun ist eine Vernehmlassung im Gange zum Reformplan, zum zeitlichen Ablauf und zur inhaltlichen Vision. Initialzündung für diese Phase des Prozesses bildete eine Konferenz im September 2016, an der die Kirchenpflegenden des Kantons Zürich eingeladen waren. Sie führten Gespräche über die Gemeindegrenzen hinaus, sie liessen sich inspirieren von einem Referat des Kirchenratspräsidenten Michel Müller und sie vereinbarten die nächsten Schritte.

Januar 2017

Kirchensynode vom 10. Januar 2017

Die reformierte Kirchensynode unterstützt die Kirchgemeinden auf dem Weg zu grösseren Zusammenschlüssen. (Mediencommuniqué)

Februar 2017

Vernehmlassung abgeschlossen

Die Vernehmlassungsfrist ist abgelaufen. Die Antworten werden durch ein externes Auswertungsbüro ausgewertet und im Rahmen eines Berichtes mit Empfehlungen z.Hd. des Kirchenrates aufbereitet. Auf dieser Basis verfasst der Kirchenrat einen Synodebericht, der im Mai an die Synodalen und an die Kirchenpflegepräsidien verschickt und danach den Medien präsentiert wird. Die Synode behandelt den Bericht voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 4. Juli 2017.

Mai 2017

Medienkonferenz vom 22. Mai 2017

Juli 2017

Synodesitzung vom 4. Juli 2017

Die reformierte Kirchensynode will den Prozess KirchGemeindePlus weiter vorantreiben.

Unterlagen zur Vernehmlassung

Mehr Möglichkeiten beim Zusammenwachsen
Die reformierte Kirchensynode will den Prozess KirchGemeindePlus weiter vorantreiben. Sie nimmt nach kontroverser Debatte mit 68 zu 28 Stimmen Kenntnis vom Bericht des Kirchenrates, der eine Vernehmlassung in den Zürcher Kirchgemeinden präsentiert. Nicht nur Fusionen, sondern auch Zusammenarbeitsverträge sollen möglich sein.

An der ausserordentlichen Versammlung vom 4. Juli 2017 beriet die Kirchensynode den Bericht des Kirchenrates zur Vernehmlassung betreffend «KirchGemeindePlus». In der Vernehmlassung hatten sich die Zürcher Kirchgemeinden zu den verschiedenen Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit und zur Formierung grösserer Kirchgemeinden geäussert. Die Ergebnisse hatte der Kirchenrat bereits am 22. Mai der Öffentlichkeit präsentiert.

Von 137 Kirchgemeinden (exkl. Stadt Zürich) favorisieren 58 einen Zusammenarbeitsvertrag, 46 den Zusammenschluss. Vier sprachen sich für eine übergemeindliche Zusammenarbeit in einem Verband aus. Rund 40 Prozent derer, die nicht bereit sind, auf einen direkten Zusammenschluss hinzuarbeiten, sehen die verstärkte Zusammenarbeit als Zwischenschritt zu einer späteren Fusion.

Der Skepsis Rechnung tragen

Die Gewichtung dieser Ergebnisse und die Schlüsse, die daraus zu ziehen sind, sorgten in der Kirchensynode für eine kontroverse Debatte. Die vorberatende Kommission plädierte für eine ablehnende Kenntnisnahme, die Kommissionsminderheit und die Geschäftsprüfungskommission stellten sich hinter den Kirchenrat, ebenso die Fraktionsvertretungen der Religiös-sozialen Fraktion und des Synodalvereins.

Urs-Christoph Dieterle, Präsident der vorberatenden Kommission, sagte, der Kirchenrat sei zu leichtfertig über die weit verbreitete Skepsis der Kirchgemeinden gegenüber Fusionen hinweggegangen. Der Bericht sei in gewissen Punkten zu «schönfärberisch», die Fragen bei der Vernehmlassung zu einengend und zu wenig ergebnisoffen. Zu ähnlichen Ansichten kamen weitere Votanten der Evangelisch-kirchlichen und der Liberalen Fraktion und plädierten für ablehnende Kenntnisnahme.

Pragmatisch weitergehen

Um den Prozess «KirchGemeindePlus» nicht zu gefährden und um keine widersprüchlichen Signale auszusenden, sprach sich hingegen der Sprecher der Kommissionsminderheit, Christian Relly, für Kenntnisnahme aus: Der Aufbruch, den viele Kirchgemeinden gewagt haben, dürfe nicht gebremst werden, «der Prozess soll gestärkt und gefördert werden».

Dem mochte in der Kirchensynode niemand grundsätzlich wiedersprechen. Es gehe nicht um eine Glaubensfrage für oder gegen KirchGemeindePlus, hatte auch Dieterle schon zu Beginn erklärt. Für ihn sei aber wichtig festzuhalten, dass sich die Mehrheit der Kirchgemeinden nicht für einen Zusammenschluss, sondern für Zusammenarbeitsverträge ausgesprochen hätte.

Dies anerkannte auch der Kirchenrat. Der für das Geschäft zuständige Kirchenrat Daniel Reuter hielt fest, dass in den Bericht sehr wohl auch die kritischen Stimmen eingeflossen seien. Auch wenn der Kirchenrat an seiner Meinung festhalte, dass Gemeindezusammenschlüsse langfristig die beste Lösung seien, räume der Bericht die Möglichkeit ein, die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden auch anders – mit Zusammenarbeitsverträgen – zu befördern. Der Fächer sei geöffnet, der Zeitplan justiert.

Dieses Entgegenkommen der Exekutive gegenüber den Wünschen der Kirchgemeinden bestätigte auch Hans Peter Murbach, Präsident der Geschäftsprüfungskommission. Er sehe ein pragmatisches und realistisches Handeln des Kirchenrates, auch hinsichtlich eines gelockerten Zeitplans des angestrebten Prozesses.

Diese Deutung überwog letztlich im Kirchenparlament. 68 Synodale stimmten für Kenntnisnahme, 28 hielten an der ablehnenden Kenntnisnahme fest, drei enthielten sich der Stimme.

September 2017

Zusammenschlüsse

Der Kirchenrat beantragte im September 2017 bei der Kirchensynode, die am 28. November 2017 tagt, zwei Zusammenschlüsse:

  • Die Kirchgemeinden Buchs, Dällikon-Dänikon und Regensdorf wollen sich auf Januar 2018 zur Kirchgemeinde Furttal zusammen schliessen.
  • Die Kirchgemeinden Stadel und Bachs wollen sich auf Januar 2018 zur Kirchgemeinde Stadlerberg zusammen schliessen.

Über beide Vorhaben berichtet notabene 08/2017,

Motionsantwort des Kirchenrats zu KirchGemeindePlus

Vor knapp zwei Jahren beauftragte die Kirchensynode den Kirchenrat, zu offenen Fragen zum Prozess KirchGemeindePlus Stellung zu nehmen und für mehr Klarheit zu sorgen. Sie überwies dafür eine Motion mit einer zehn Punkte umfassenden Liste. Jetzt liegt die Antwort des Kirchenrats vor. Die Kirchensynode behandelt die Motionsantwort an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2018. – Über die Motionsantwort berichtet notabene 09/2017.

November 2017

Kirchensynode beschliesst zwei Zusammenschlüsse

Auf kantonaler Ebene geht der Prozess von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden in der Reformierten Kirche weiter. Die Kirchensynode hat in ihrer Sitzung im November 2017 der Fusion der Kirchgemeinden Buchs, Dällikon-Dänikon und Regensdorf zur Kirchgemeinde Furttal ohne Gegenstimmen zugestimmt. Die drei Kirchgemeinden mit nun rund 7900 Mitgliedern gestalten damit ab 2018 ihr Gemeindeleben gemeinsam. Das Parlament der Reformierten besiegelt ebenfalls den Zusammenschluss der Kirchgemeinden Bachs und Stadel zur neuen Kirchgemeinde Stadlerberg.

Mit relativ klaren Mehrheiten hatten die Mitglieder der drei Gemeinden im Furttal dem Zusammenschluss bereits im Juni dieses Jahres zugestimmt. Die Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon, die die Fusion ebenfalls erwog, lehnte das Begehren an ihrer Kirchgemeindeversammlung hingegen ab. Der Kirchenrat hätte es mit Blick auf die Entwicklung der ganzen Region begrüsst, wenn der Zusammenschluss aller vier Gemeinden gelungen wäre. Aber auch so würdigte der Kirchenrat die Vereinigung in seinem Antrag an die Kirchensynode positiv. Sie liege auf der Linie, wie sie das Projekt KirchGemeindePlus verfolge und sie verbaue keine künftigen Perspektiven. Auch der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Bruno Kleeb, begrüsste die jetzt realisierten Zusammenschlüsse. Im Hinblick auf das Scheitern bei der Einbindung weiterer Gemeinden ortete Bruno Kleeb die Gründe vor allem bei finanziellen Fragen oder bei der unterschiedlichen theologischen Ausrichtung der Kirchgemeinden.

Antrag Zusammenschluss Stadtzürcher Kirchgemeinden

Der Kirchenrat beantragt der Kirchensynode für die Versammlung vom 16. Januar 2018 den Zusammenschluss der Stadtzürcher Kirchgemeinden zu einer Kirchgemeinde. Er verzichtet dabei auf Zwangsfusionen.

Januar 2018

Grünes Licht für grösste Kirchgemeinde

Die Kirchensynode besiegelt am 16. Januar 2018 den Zusammenschluss von 32 reformierten Kirchgemeinden der Stadt Zürich zu einer Kirchgemeinde mit über 80 000 Mitgliedern. Die Kirchgemeinden Zürich Witikon und Zürich Hirzenbach wagen den Alleingang.

Klärung im Prozess KirchGemeindePlus (Kirchensynode, 16. Januar 2018)

Auf dem Weg zu weiteren Zusammenschlüssen befinden sich auch zahlreiche reformierte Kirchgemeinden im übrigen Kantonsgebiet. Dieser Prozess unter dem Namen KirchGemeindePlus bedurfte aus Sicht der Kirchensynode in verschiedenen Punkten der Klärung. Der Kirchenrat lieferte sie in der heutigen Sitzung mit einer Antwort auf eine von der Kirchensynode 2015 überwiesene Motion. Darin steckte er unter anderem auch die finanzielle Dimension des Prozesses ab: Der Kirchenrat rechnet im Zeitraum von 2012 bis 2023 mit einem Total von 6,25 Mio. Franken bei den internen Kosten. Davon entfallen knapp 4,8 Mio. Franken auf Leistungen der Mitarbeitenden der Gesamtkirchlichen Dienste. Im Personalaufwand sind sowohl die Leistungen der Mitarbeitenden der Abteilung Kirchenentwicklung wie auch die geschätzten Stunden des Projektteams enthalten, das sich aus weiteren Mitarbeitenden der Gesamtkirchlichen Dienste zusammensetzt. Für diese Stellen erfolgten Verschiebungen innerhalb des Stellenplans. Der Stellenetat der Gesamtkirchlichen Dienste wurde für KirchGemeindePlus nicht erhöht. Ein zweiter Kostenblock ergibt sich aus Unterstützungs- und Entschuldungsbeiträgen an einzelne KirchGemeindePlus-Projekte von Kirchgemeinden. Hier rechnet der Kirchenrat mit einer Gesamtsumme von maximal 6,3 Mio. Franken.

Die weiteren gesetzgeberischen Fragen zum Prozess KirchGemeindePlus klärt die Kirchensynode im Rahmen der Teilrevision der Kirchensynode. Die Beratungen dazu nimmt sie ab dem 3. April 2018 in Angriff.

Mediencommuniqué  (PDF)

Mai 2018

Die Kirchensynode stimmt am 8. Mai 2018 dem geplanten Zusammenschluss der beiden reformierten Kirchgemeinden Turbenthal und Wila auf den 1.1.2020 zu. Der neue Name wird «Turbenthal-Wila» lauten. (Antrag und Bericht, PDF)