Künftig erhalten Kirchgemeinden pro 200 Mitglieder 10 Stellenprozent für ihr Pfarramt. Kleine Kirchgemeinden profitieren von einer Sonderregelung, die ihnen im Minimum eine 50-Prozent-Pfarrstelle garantiert.
Kirchenratspräsident Michel Müller ordnet im Interview mit notabene (April 2018) den knappen Entscheid der Synode ein.