Rechtliches für Zusammenschlüsse und -arbeiten

Fachliche Ansprechperson der Zürcher Landeskirche ist Franziska Kramer-Schwob

Für Zusammenschlüsse

Was passiert, wenn nach dem Zusammenschluss ein Gemeindemitglied einen Auszug aus einem Register aus der Zeit vor dem Zusammenschluss haben möchte? – Die neue Kirchgemeinde tritt in sämtliche Rechte und Pflichten der ehemaligen Kirchgemeinden ein (Zusammenschlussvertrag). Also beispielsweise bei dem Taufregister: Taufbestätigung durch neue Kirchgemeinde [Name] mit dem Hinweis, dass im Zeitpunkt der Taufe es eine der ehemaligen Kirchgemeinden [Name] war.

Für Zusammenarbeiten