Zusammenkommen: Kirchenrat prüft Vertrag

Der Vertrag über den Zusammenschluss von zehn ref. Kirchgemeinden im Bezirk Affoltern ist ausgearbeitet. Nach zwei Jahren Vorbereitung haben die Präsidentinnen und Präsidenten von Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Kappel, Maschwanden, Mettmenstetten, Ottenbach und Rifferswil nun den Vertragsentwurf beim Kirchenrat eingereicht. Über den Zusammenschluss stimmen die Stimmberechtigten voraussichtlich am 27. September 2020 an der Urne ab. Vorher prüft der Kirchenrat den Vertrag auf Rechtskonformität.

Eckpunkte des Zusammenschlussvertrags

Mehreres ist hervorzuheben:

  • Der Vertrag legt den neuen Namen fest. Im Sommer 2019 haben sich die Kirchenpflegen mehrheitlich auf «Kirchgemeinde Säuliamt» geeinigt. Diese umgangssprachliche, im Alltag gebräuchliche, inoffizielle Gebietsbezeichnung war nicht unumstritten. Unklar ist, ob der Kirchenrat sie genehmigen wird. Alternativ wird die Bezeichnung «Kirchgemeinde Albis» vorgeschlagen.
  • Der Vertrag regelt den Zeitpunkt des Zusammenschlusses: Am 1. Januar 2022. Eine Übergangsbehörde (Projektorganisation) ist nach der Urnenabstimmung  am 27. September 2020 verantwortlich für die weiteren Vorbereitungen. Dazu gehört beispielsweise die Ausarbeitung eines Budgets, die Vorbereitung der Urnenabstimmung über die Kirchgemeindeordnung und der Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission.
  • Festgehalten wird im Vertrag auch, dass alle bestehenden Anstellungsverhältnisse mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen werden.

Die Ergebnisse der kirchenrätlichen Vorprüfung werden spätestens Ende Mai erwartet. Bis Ende Juni 2020 haben die Kirchenpflegen anschliessend Zeit, die Abstimmungsempfehlungen zuhanden der Stimmberechtigten zu formulieren. Zur Stellungnahme sind auch die Rechnungsprüfungskommissionen der projektbeteiligten Kirchgemeinden eingeladen.

Initiativen haben Vorrang

In den Gemeinden Affoltern, Kappel, Mettmenstetten und Rifferswil sind Initiativen hängig, die den Abbruch der Zusammenschluss-Verhandlungen fordern. Aufgrund der aktuellen Situation ist unklar, ob die Initiativen wie geplant im Juni an den Gemeindeversammlungen behandelt werden können. Im Interesse der demokratischen Mitwirkung wird über die Initiativen auf jeden Fall vor dem Zusammenschlussvertrag abgestimmt. Sollten die Versammlungen erst nach den Sommerferien stattfinden können, würde die Abstimmung über den Zusammenschlussvertrag verschoben. Je nach zeitlicher Verzögerung müsste auch der Zeitpunkt des Zusammenschlusses nochmals überprüft werden.

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