Zwischenergebnisse Begleitforschung Reformprozess

Wie gut ist die reformierte Kirche im Reformieren? Das zeigen die ersten Zwischenergebnisse der Begleitforschung.

Mediencommuniqué 15.12.2020: Eine externe Begleitforschung beobachtet den Reformprozess «KirchGemeindePlus» der Reformierten Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden. Jetzt liegen ein erster Zwischenbericht und Empfehlungen für Nachbesserungen vor.

Seit 2012 ist die Reformierte Kirche des Kantons Zürich auf dem Weg, sich zukunftsfähiger auszurichten: Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden sollen Kräfte bündeln und neue Räume schaffen, damit die Kirche das Gemeindeleben vielfältig und nahe bei den Menschen gestalten kann. Das ist die Vision des von Kirchensynode und Kirchenrat angestossenen und mit dem Titel «KirchGemeindePlus» versehenen Prozesses. Ein Grossteil der Kirchgemeinden hat sich ihm in den letzten Jahren angeschlossen und treibt ihn in eigener Verantwortung voran.

Wie gut ist der Reformprozess bisher gelungen? Inwiefern wurden die angestrebten Wirkungen erreicht? Was bedeutet er für Mitglieder, Freiwillige, Mitarbeitende und Behörden? Und wie kann der Prozess noch besser gefördert und gesteuert werden?

Empfehlungen von aussen

Um diese Fragen nicht nur aus der Binnenperspektive zu beantworten, untersucht und evaluiert das unabhängige Forschungsinstitut Interface (Luzern) im Auftrag von Kirchensynode und Kirchenrat den Prozess im Zeitraum zwischen 2018 bis 2023. Jetzt liegt ein erster Zwischenbericht vor, der den Prozess der letzten zwei Jahre analysiert und in fünf Bereichen Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Prozesses formuliert:

  • Für die inhaltlich-theologische Weiterentwicklung von «KirchGemeindePlus» und der Entwicklung von neuen, innovativen Kirchenformen bedarf es gemäss der externen Expertise weiterer Unterstützung durch die Landeskirche sowie partizipativer Prozesse mit Einbezug von Kapiteln, Kirchen- und Bezirkskirchenpflegen. Nach wie vor bestehe im Reformprozess das Bedürfnis nach einer Auseinandersetzung mit den Inhalten.
  • Kirchgemeinden, die den Zusammenschluss bereits vollzogen haben, brauchen bei der inhaltlichen Gemeindeentwicklung und der Weiterentwicklung ihrer Organisationsstruktur weitere Unterstützung und Begleitung.
  • Die Zusammenarbeit von Kirchgemeinden solle der Kirchenrat als Vorstufe zu Zusammenschlüssen honorieren. Dies kann in den Kirchgemeinden Hürden abbauen und die Bereitschaft für strukturelle Veränderungen unterstützen.
  • Auf die Arbeitsbelastung sowie Veränderungen in den Rollen und Aufgaben von Pfarrpersonen und Angestellten solle von Seiten der Landeskirche ein grösseres Augenmerk gelegt werden.
  • Die Wirkung der sich ändernden Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Bemessung der Pfarrstellen, müsse während des Reformprozesses stärker beachtet werden. Dazu zählen auch der voraussichtliche Rückgang von Kirchensteuern und der weiter voranschreitende Mitgliederrückgang.

So reagiert der Kirchenrat

Der Kirchenrat bewertet den Bericht und die Empfehlungen in seiner Stellungnahme positiv. Er hält fest, dass einige der empfohlenen Massnahmen bereits in Umsetzung oder in die jüngst formulierten Legislaturziele eingeflossen sind.

Die Empfehlung zur vermehrten Partizipation von Mitarbeitenden und Behörden zur inhaltlichen Entwicklung des Prozesses begrüsst der Kirchenrat und weitet sie aus: «Nicht nur Profis, alle gestalten Kirche und haben das Potenzial, mit ihrem Engagement die inhaltliche Entwicklung ihrer Kirchgemeinde voranzutreiben.»

Bei der zweiten Empfehlung weist der Kirchenrat unter anderem auf die seit 2016 ausgerichteten Integrationsbeiträge und auf die laufende Unterstützung der Kirchgemeinden durch Fachleute der Abteilung Kirchentwicklung hin. Zurückhaltender ist der Kirchenrat bei der dritten Empfehlung, namentlich bei der Einschätzung von Zusammenarbeitsverträgen als Vorstufe von Zusammenschlüssen. Der Kirchenrat beobachtet, dass ein solches Zusammenarbeiten zu einem hohen Koordinationsaufwand führt und für Behörden und Mitarbeitende zur zusätzlichen Belastung wird. Unbestritten ist für ihn hingegen, dass eine übergemeindliche Zusammenarbeit in einzelnen Feldern fruchtbar ist und den Boden für einen Zusammenschluss bereiten kann.

Bezüglich Rollenklärung für Mitarbeitende und bei der Beachtung der Rahmenbedingungen, die den Prozess behindern oder fördern können, teilt der Kirchenrat die Einschätzungen des Forschungsberichts. Für Letzteres stellt er Vorschläge zu Handen der Kirchensynode in Aussicht, um Fehlanreize zu korrigieren.

Begleitforschung KirchGemeindePlus geht weiter bis 2023

Die Begleitforschung beobachtet den Prozess weiter bis ins Jahr 2023. Wie gut die inhaltlichen Ziele von «KirchGemeindePlus» erreicht werden, wird erst dann sinnvoll zu beantworten sein. Insbesondere Wirkungen auf Mitglieder und Öffentlichkeit zeigen sich nicht unmittelbar, sondern erst dann, wenn nach einem Zusammenschluss die neue Organisation konsolidiert ist und Schwerpunkte und Profilierungen im erweiterten Sozialraum entwickelt wurden. … mehr zur Begleitforschung


Zwischenbericht: Unterlagen für Interessierte


Weitere Auskünfte erteilt:

Mathias Burri, Abteilung Kirchenentwicklung, verantwortlich für die Begleitforschung,
044 258 92 43, mathias.burri@zhref.ch