Stadtverband Winterthur

Die Zentralkirchenpflege (Delegiertenversammlung) ist das verbindende Organ der Winterthurer Kirchgemeinden. Sie setzt sich zusammen aus Abgeordneten (Delegierte) der 7 Kirchgemeinden. An den Sitzungen, welche 2 bis 3 mal jährlich stattfinden, nimmt der Verbandsvorstand als exekutives Organ mit beratender Stimme teil.

Der Zweckverband als abstraktes Gebilde besteht aus verschiedenen Organen, Gremien und Kommissionen. Hier finden Sie die Statuten und das Organigramm des Stadtverbandes sowie die Geschäftsordnung der Zentralkirchenpflege

Dezember 2021: Nach der Abstimmung im September 2020 wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet: 

  • Entwicklung und Zusammenarbeit
  • Finanzen und Personal
  • Liegenschaften
  • Rechtliches / Geschäftsstelle
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen flossen in eine Statutenreform ein. Diese liegt nun zur Vernehmlassung bereit; öffentliche Anlässe dafür sind im Januar geplant. Ziel ist es, darüber im Mai 2022 abstimmen zu lassen.

September 2020: Mehrheitlich haben sich die Mitglieder der ref. Kirchgemeinden in Winterthur gegen einen Zusammenschluss und für die Stärkung des Zweckverbands ausgesprochen. … Mehr


Die verstärkte Zusammenarbeit fungiert seit der Abstimmung 2020 unter dem Oberbegriff «KirchGemeindePlus». Für Details zu allen Schritten wird auf die entsprechende Webseite des Stadtverbands verwiesen.