Zusammenarbeiten
Wo und in welchen Themen mehrere Kirchgemeinden über ihre räumlichen Grenzen hinweg derzeit zusammen arbeiten, wird hier beispielhaft gezeigt. Mitunter sind auch andere Akteure involviert.
Regionen mit Zusammenarbeit (Beispiele)
Die neben stehende Landkarte informiert auch über laufende, vertraglich vereinbarte Zusammenarbeiten, die vom Kirchenrat genehmigt sind und / oder die sich im Prozess systematischer Zusammenarbeit befinden: Diese Kirchgemeinden kreieren zu mehreren Themen gemeinsame Aktivitäten.
Sie können die Landkarte als PDF, Stand Januar 2024, gross ansehen.
Themen regionaler Aktivitäten (Beispiele)
So konkret wie möglich sind diese Beispiele gehalten, um andere zu inspirieren. Mitunter arbeiten Kirchgemeinden nur punktuell thematisch zusammen, manchmal ist dies bereits Teil einer grösseren Zusammenarbeit. Gemeinsam ist allen regionalen Aktivitäten, dass sie die Chance bieten, sich gegenseitig besser kennenzulernen. Und das wiederum kann die Basis, der Nucleus für mehr sein. Irgendwann.
Die Beispiele können den vier Handlungsfeldern «Verkündigung und Gottesdienst», «Diakonie und Seelsorge», «Bildung und Spiritualität» und «Gemeindeaufbau und Leitung» zugeordnet werden. Um es einfach zu halten, wird hier darauf verzichtet.
Übergemeindliche Zusammenarbeit – rechtliche Grundlagen
Die Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich erläutert in den Artikeln 174 und 175, was unter «genehmigter, übergemeindlicher Zusammenarbeit» zu verstehen ist. Art. 186 (g) der KO besagt zudem, dass der Bezirkskirchenpflege unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bezirksrates u.a die Aufgabe zukommt, die Kirchgemeinden in der übergemeindlichen Zusammenarbeit zu unterstützen. Auch dem Pfarrkapitel wird in Art. 190 (d) KO zugesprochen, die übergemeindliche Zusammenarbeit zu fördern.
Im Download-Bereich finden sich ein Leitfaden, Muster und Vorlagen für das übergemeindliche Zusammenarbeiten zwischen Kirchgemeinden.